Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verwendung von Google Analytics gemäß der Datenschutz-Grundverordnung illegal ist. Die CNIL hat damit begonnen, Website-Betreibern, die Google Analytics verwenden, förmliche Bescheide zuzustellen.
Dies folgt auf die Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde vom Januar 2022, die Nutzung von Google Analytics im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung für illegal zu erklären.
GDPR bringt Google Analytics mehr und mehr in Bedrängnis
Seit dem Ausserkrafttreten des Privacy-Shield-Frameworks, eines Abkommens zwischen der EU und den USA, welches die Übermittlung von Daten an zertifizierte US-Unternehmen erlaubte, sind bei der CNIL und anderen EU-Datenschutzbehörden zahlreiche Beschwerden über die Übermittlung von Daten eingegangen, die bei Besuchen von Websites mit Google Analytics gesammelt wurden.
“Es ist interessant zu sehen, dass die verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden alle zu demselben Schluss kommen: Die Verwendung von Google Analytics ist illegal. Es gibt eine europäische Task Force und wir gehen davon aus, dass dieses Vorgehen koordiniert ist und andere Behörden ähnlich entscheiden werden.”
Max Schrems, europäischer Datenschutzaktivist und Ehrenvorsitzender von noyb.eu